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ich denke, dass grundgesetz ist unter den von mir jetzt wahrgenommenen bedingungen nicht das wirkliche problem
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eine an die bedürfnisse des menschen zeitgemäß ausgerichtete grundgesetzänderungen ist ausdruck einer demokratischen lebendigkeit, also gewollt und grundgesetz konform ... ich denke, das untergeordnete recht wurde m.e. bis heute dem grundgesetz nicht wirklich angepasst ... ein wulst von ausnahmeregelungen, grundsatzurteile bishin rechtl. doppelauslegungsfähigkeiten ist m.e. eher das problem ... in der praxis wurden zwar viele positive am menschen orientiert neue rechtssituationen geschaffen (z.b. allgemeine gleichbehandlungsgesetz vom 14.08.2006 i.c.) , jedoch mitunter eine veraltete (ggf. kausale) rechtslage trotzdem anwendungsfähig beibehalten i.c. ... das ermöglicht selektiv parallelauslegungen/ -urteile (z.b. für diskriminierungen, machtmissbrauch wie zu diktaturzeiten i.c. ) ohne rechtlich selbst angreifbar zu werden bzw. sehr schwerer ... wie “automatisch” kann man die sache (das opfer) auf- bzw. totlaufen lassen, da die größte mehrheit dies nicht verstehen wird bzw. nicht einmal so wahrnimmt ... ich denke, die derzeit primären interessen der alt - brd bürger und der ehemaligen ddr bürger wäre derzeit nicht eine neue verfassung bzw. permanente bestrebungen das bestehende grundgesetze zu gunsten polizei/ militär zu verändern, sondern eine rechtliche angleichung untergeordneten rechts am übergeordneten grundgesetz vom 23.05.1949 --> natürlich ohne den rechtlich bestehenden fortschritt nachteilig zu verändern, da dieser sich bereitz am grundgesetz ausgerichtet hat ( z.b. allgemeine gleichbehandlungsgesetz) ... von daher wäre es m.e. jetzt unsinnig, das grundgesetz aus einer zeitnot oder einer wahltaktik heraus neu zu formulieren, da die ausrichtung untergeordneten rechts an neue verfassung dann sicher auch nicht kommen würde bzw. man bleibt im lippenbekenntnis stecken ... bizarr ist, dass m.e. gerade wegen dieser nichtanpassung das grundgesetz ohnehin schon vollkommen unnötig mit einer tagespolitik vollgestopft wurde, was eigentlich in ein untergeordnetes recht gehört hätte bzw. von natur her gegen das grundgesetz verstieß, indem es erst dadurch zum “unangreifbaren” ggf. missbrauchsfähigen i.c. recht wurde ... von daher.
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