... wenn die derzeit ins gespräch gebrachte neue verfassung zu entscheiden wäre ... würde die neue verfassung weiterhin die persönlichkeitsrechte des einzelnen i.c. verankern/ stärken, wäre es zumindest ein punkt der zustimmung ... anderenfalls sicher ein nein ... derzeit habe ich da meine bedenken, da zum einen alles auf deaktivierung der persönlichkeitsrechte des einzelnen zum vorteile einer exekutive (polizei, armee) hinaus läuft und somit offenbar  die diktatur errichtet werden soll --- aber auch nach den mir liegenden schriftverkehr ist nicht davon auszugehen, dass die von berufswegen verpflichtenden stellen das bestehende grundgesetz auch wirklich als ihr arbeitsmittel anerkennen wollen ... kriterium der wahrheit ist die praxis ... z.b. liegt dem bundesverfassungsgericht eine  beschwerde mit mehreren sachverhalten vor   ... lediglich zwei sachverhalte waren  aktenseitig in einer entscheidungsfähigen bearbeitung, also vordergründig relevant ... 1. sachverhalt --> eine wohnungsgesellschaft stellt mir seit über zwei jahren das warmwasser ab, weil von meiner neu aufgestellten transportablen dampfdusche angeblich eine gefahr für andere bewohner aus gehen soll -- beweise gibt es nicht ... keine gerichtsverhandlung, beschwerde i.c. konnten daran etwas ändern ... von daher ... mir blieb nichts anderes übrig, als mir einen e- boiler zu kaufen, anzuschließen i.c. um  mich wenigstens mal halbwegs zu duschen, quasi meine neue dusche aus zu probieren ... ein rechtsbewusstsein geht gegen null, man will offenbar nur radau und diskriminieren ... wäre man sich dieser gefahr sooo sicher, dann hätte man mir die angeblichen geschädigten ja nennen können bzw. das warmwasser zur dusche quasi versiegelnd abklemmen, nicht aber für die ganze wohnung ... laut vertrag wäre die wohnungsgesellschaft aber dazu verpflichtet ... oder der andere sachverhalt ... ich erhalte vor zig monaten ein paket über dhl ... die zustellkarte lag in meinem briefkasten ... mit vollmacht und zustellkarte ging ich dann zum postpaketschalter ... die postangestellte händigte mir mein paket deshalb nicht aus, weil ihr offenbar meine nase und künstlername nicht gefiel ... bis zum heutigen tage kann ich über mein bezahltes eigentum nicht verfügen ...auch da halfen keine beschwerden, anzeige i.c. ... das alles ist dem bundesverfassungsgericht aktenseitig bekannt ... beide sachverhalte wurden als beschwerdebearbeitung nicht zugelassen ... obendrein liegen mir zum beschwerdeverfahren ausschließlich nur abschriften vor, als wenn ich als empfänger/ beschwerdeführer  nicht existiere bzw. meine post abgefangen und von einem mir unbekannten zentralen “team” ausgewertet wird (wie aus einer psychiatrie kommend oder einer angriffslustigen nach innen gerichteten armee) ... mit demokratie, rechtsstaatlichkeit und respektvollem umgang hat dies eher nichts gemein ... da es ja auch vollkommen normal gegangen wäre muss man wohl erst “verrückt” werden oder zugrunde gehen, um es zu “verstehen” --> wie ein moderner “faschismus zur beseitigung unbequemen lebens” wahrnehmbar, da es kein normaler verstehen dürfte und teilnehmer nicht einmal bemerken bzw. überblicken sollen.

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23.08.2010