GG Art 56

Der Bundespräsident leistet bei seinem Amtsantritt vor den versammelten Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates folgenden Eid:

"Ich schwöre, daß  ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe."

Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden.

Die webseite ist zentraler bestandteil  im webhost  .kevinmontany.de bzw. montany.de bzw. crimtrans.de ... damit verbundene präsentationen  unterliegen dem patentrecht, eigentumsrecht, urheberrecht usw.  --- siehe oben patent ---  

 

13.12.2013

Text des Titels »Je weniger Aberglaube, desto weniger Fanatismus, und je weniger Fanatismus, desto weniger Unheil.« Voltaire