--- stand 20.07.2012: “gott hat mich bis jetzt nicht erhört! “  ---

... äh =? ... betroffene sind babys  ... die männlichen babys müssen m.e. rechtssicherheit erfahren  ... ist der richterbund der meinung, dass es sich bei dem relevanten urteil des landgericht um ein fehlurteil oder justizirrtum handelt oder grundgesetzwidrig ist =?

Warum haben die eltern vor ihre heranwachsenden kinder keinen respekt und warten die zeit der mündigkeit  ab, wie es sich gehört =?  >>>  wenn eltern vom  eigenen glauben  wirklich überzeugt genug sind, dann lassen sich die nachkommen auch freiwillig beschneiden >>> von daher=!

Ein aus religiösen gründen beschneiden von mädchen ist in der br-deutschland verboten und wird als schwere körperverletzung strafrechtlich verfolgt ... dies deckt sich auch mit dem grundgesetz, z.b. recht auf körperliche unversehrtheit ... warum will man aus religiösen gründen eine körperverletzung an männliche babys/ jungen (buben)  legalisieren =?

Jeder darf seine religion ausüben und sich frei entfalten --- das recht des kindes ist aber höher einzuordnen ... viele beschnittene leiden später im  geschlechtsreifen alter >>> z.b. seelisch/ psychisch aber auch sozial  >>>von daher.

Zudem wird ja  jeder später bekehrte erwachsene,  auch erst im erwachsenen alter beschnitten --- es geht doch =! --- wo ist also das problem=?      

 

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13.12.2013

Text des Titels »Je weniger Aberglaube, desto weniger Fanatismus, und je weniger Fanatismus, desto weniger Unheil.« Voltaire