Der Rechtsanwalt ist unabhängiges und selbstständiges Organ der Rechtspflege, er übt einen freien Beruf aus. Er kann insbesondere handeln als Prozessbevollmächtigter, Verteidiger, Beistand, Vertreter oder Berater in allen Rechtsangelegenheiten. Zum Rechtsanwalt kann nur zugelassen werden, wer die Befähigung zum Richteramt besitzt oder als Rechtsanwalt, der bereits in einem Staat der EU zugelassen ist, die Eignungsprüfung nach dem Gesetz über die Eignungsprüfung für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft vom 06.07. 1990 bestanden hat.

(c) Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus AG, 1999

 

Die webseite ist zentraler bestandteil  im webhost  .kevinmontany.de bzw. montany.de bzw. crimtrans.de ... damit verbundene präsentationen  unterliegen dem patentrecht, eigentumsrecht, urheberrecht usw.  --- siehe oben patent ---  

 

13.12.2013

Text des Titels »Je weniger Aberglaube, desto weniger Fanatismus, und je weniger Fanatismus, desto weniger Unheil.« Voltaire