--- tages bla bla bla --- 25.06.2011 bis ???
Zölibat
[lateinisch] der, auch das, die religiös begründete Ehelosigkeit und sexuelle Enthaltsamkeit; in zahlreichen Religionen zeitweilig oder dauerhaft von Priestern, Mönchen und Nonnen gefordert. In der katholischen Kirche ist der Zölibat den Geistlichen (Diakonen, Priestern und Bischöfen) mit Ausnahme der zu ständigen Diakonen geweihten verheirateten Männer als lebenslang bindende Verpflichtung kirchenrechtlich vorgeschrieben; theologisch wird er als besonderes Geschenk Gottes gedeutet, das einen freien und ungeteilten Dienst an Gott und den Menschen ermögliche.
Erstmals im 4. Jahrhundert eingeführt und lange Zeit schwer durchzusetzbar, erlangte der Zölibat durch den Beschluss des zweiten Laterankonzils (1139) allgemeine Verbindlichkeit in der lateinischen Kirche, wurde durch das Konzil von Trient 1563 ausdrücklich bestätigt und besteht auch nach dem 2. Vatikanischen Konzil (1962þ65) in der katholischen Kirche fort.
Innerkirchliche Kritik erfährt der Zölibat in jüngster Zeit in Deutschland und in Westeuropa v.a. vor dem Hintergrund dort rückläufiger Priesterweihen, wobei die Kritiker betonen, dass es sich beim Zölibat nicht um eine Glaubenswahrheit handle, sondern um eine (revidierbare) kirchenrechtliche Vorschrift.
Die evangelischen Kirchen lehnen den Pflichtzölibat ab; in der orthodoxen Kirche besteht eine Zölibatsverpflichtung nur für Bischöfe und Mönche; Diakone und Priester dürfen vor ihrer Weihe geschlossene Ehen fortführen, jedoch nach der Weihe keine Ehe mehr eingehen.
(c) Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus AG, 1999
|
|
13.12.2013