Die brd verfügt über ca. 82,5 (1998) millionen menschen, verteilt auf 16 bundesländer und 357 021 km², amtssprache ist deutsch ... alle 80 millionen menschen beobachten über presse, rundfunk und fernsehen, über vereine, versammlungen, lebensstandard, kindergarten, arbeitsstelle, büro und schulen, wahlspektakel, talk-shows, demos, messen usw. usw. tag täglich direkt bzw. indirekt jeden politiker, jede vom verfassungsschutz zugelassene partei usw. ... zudem ist jeder politiker zugleich auch eine person des öffentlichen lebens ... schon aus dieser konstellation heraus liegt von natur her eine “permanent beobachtung” vor ... damit muss sich doch kein verfassungschutz ostentativ rühmen, sich aufdringlich in den vordergrund spielen oder wichtig machen ... am ende der beobachtung werden von den wahlberechtigten menschen einige sogar in die regierung, parlamente i.c. gewählt ... der einzelne mensch kann natürlich nicht alle der zig tausend “politischen” signale auffangen, verarbeiten i.c. --- der einzelne mensch sucht sich seine genehme sichtweise und seinen “sympatischen” politiker ... der verfassungsschutz macht dies alles aus beruflichen gründen, verarbeitet ALLE politisch relevanten aspekte und scannt deren ergebnis mit dem grundgesetz/ verfassung ... das ist normal ... für diese verfassungsrelevante tätigkeit werden die beamten/ mitarbeiter bezahlt (so gedenfalls sollte es sein!) ... sollte der bürger oder der verfassungschutz während seiner beobachtung den verdacht einer strafbaren handlung i.c. erkannt haben, so wäre jetzt der augenblick gekommen, die dafür zuständige strafverfolgungsbehörde einzuschalten ... die dann folgenden entscheidungen sind im stgb i.c. sowie in weisungen/ befugnisse eindeutig geregelt --- natürlich auch für den verfassungsschutz ... aus dieser konstellation heraus dürfte es also keine probleme geben >>> von daher.
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13.12.2013