Laut definition (z.b. brockhaus) ist aufgabe des verfassungschutzes, alle maßnahmen zum schutz der verfassungsmässigen grundordnung abzusichern
--> wie z.b. sammlung und auswertung von material
>>> >>> über bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische grundordnung, den bestand oder die sicherheit des bundes oder eines landes gerichtet sind
>>> >>> über sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche tätigkeiten für eine fremde macht
>>> >>> über bestrebungen, die durch anwendung von gewalt auswärtige belange deutschlands gefährden.
Polizeiarbeit/ aufsichtsbefugnisse i.c. stehen dem verfassungschutz so oder so nicht zu ... von daher.
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13.12.2013