... ja, das sehe ich auch so ... das setzt allerdings voraus, dass die uni bayreuth den vorwurf des diebstahl geistigen eigentums auch objektiv bestätigt und dazu stellung nimmt ... allein ein “schriftliches nach geplappere a la dozent/ lehrer i.c.” ist noch lange kein diebstahl geistigen eigentums ... jeder dozent/ lehrer i.c. wünscht sich doch zugleich auch, dass “sein” student/ schüler den lehrstoff verstanden hat und sich dann auch genauso gebildet ausdrückt ... das ist der job des lehrer/ dozent/ lehrbuch i.c. ... allerdings verdienen solche einlassungen dann auch keinen “dr.” titel und/ oder anspruch auf geistiges eigentum --- von daher könnte das problem eher darauf abzielen, dass ein jeder sich “seinen dr.” titel auch nachweisfähig verdienen muss und die hürden wohl doch etwas zu “lasch” gehalten werden ... m.e. kann sich ein dr. titel nicht allein aus der theorie entwickeln, sondern nur in der einheit einer nachgewiesenen erfahrung/ praxis --- für quasi junge menschen fast unmöglich ... von daher muss man sich auch nicht wundern, dass ein latent erwarteter respekt auf der strecke geblieben ist ...
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13.12.2013