... hm ... finde ich  ja witzig ... da lehnt die cdu-basis einen offiziell gestellten  antrag  auch offiziell  ab, obwohl die durch freie wahlen hervorgegangene regierung aus cdu + csu + fdp dies   zur umsetzung des  grundgesetzes schon vor zig  jahren als arbeitsergebnis  für die ganze brd und aller seiner  staatsbürger beschlossen hat --- oder sehe ich das  falsch =? ... soweit  ich  den besagten beschluss ohnehin  verstanden habe einigte man sich per beschluss darauf,  eine steuervergünstigung für eingetragene lebenspartnerschaften abzulehnen --> aber  --> trotzdem  die eingetragene lebenspartnerschaft und die darin lebenden menschen zu respektieren  und  quasi als vollwertige menschen/ persönlichkeiten anzuerkennen --- na ja, gegenüber diktaturen  i.c. ist das  doch schon mal was.

Also vergleichbar mit dem quasi “beschluss”   einer  einwanderungsbehörde der brd,    jeden  asylantrag nur dann zu genehmigen, wenn der antragsteller zugleich  auch das  grundgesetz der brd und seine damit verbundenen gesetze respektiert und anerkennt  ... quasi im unterschied zu  einem asylantrag in richtung z.b.  russland  i.c. , wo  die anerkennung einer eingetragenen lebenspartnerschaft i.c. eher  keine bedingung gewesen wäre,  im gegenteil.

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13.12.2013

Text des Titels »Je weniger Aberglaube, desto weniger Fanatismus, und je weniger Fanatismus, desto weniger Unheil.« Voltaire