... hm ... finde ich ja witzig ... da lehnt die cdu-basis einen offiziell gestellten antrag auch offiziell ab, obwohl die durch freie
wahlen hervorgegangene regierung aus cdu + csu + fdp dies zur umsetzung des grundgesetzes schon vor zig jahren als arbeitsergebnis für die ganze brd und aller seiner
staatsbürger beschlossen hat --- oder sehe ich das falsch =? ... soweit ich den besagten beschluss ohnehin verstanden habe einigte man sich per beschluss darauf, eine
steuervergünstigung für eingetragene lebenspartnerschaften abzulehnen --> aber --> trotzdem die eingetragene lebenspartnerschaft und die darin lebenden menschen zu respektieren
und quasi als vollwertige menschen/ persönlichkeiten anzuerkennen --- na ja, gegenüber diktaturen i.c. ist das doch schon mal was.
Also vergleichbar mit dem quasi “beschluss” einer einwanderungsbehörde der brd, jeden asylantrag nur dann
zu genehmigen, wenn der antragsteller zugleich auch das grundgesetz der brd und seine damit verbundenen gesetze respektiert und anerkennt ... quasi im unterschied zu einem asylantrag
in richtung z.b. russland i.c. , wo die anerkennung einer eingetragenen lebenspartnerschaft i.c. eher keine bedingung gewesen wäre, im gegenteil.
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