Das grundgesetz und die grundrechte des menschen schützt alles das, was der mensch, also die einzelne persönlichkeit, nicht wirklich kaufen
kann --> dazu gehört als aller erstes die würde des menschen als unantastbares gut, recht auf leben und gesundheitliche unversehrtheit, recht auf schutz der wohnung, recht der freien meinungsäußerung, recht auf privatsphäre usw. --- ohne dem lässt sich ein friedliches zusammenleben nicht verwirklichen.
Das grundgesetz der brd schützt in diesem zusammenhang (art. 6 gg) NICHT, wie von einigen politikern und in der sendung “hart aber fair” öffentlichkeitswirksam der eindruck vermittelt
wurde, vordergründig die heterosexualität oder homosexualität --- sondern die LIEBE >>> was die sexualität mit einschließt --> also die ureigensten persönlichkeitsrechte
(art. 1 grundgesetz ff.) des einzelnen, ohne dem das leben des einzelnen als einzelner nicht bzw. nur gesundheitsschädigend möglich ist und wenn ein paar
die gleich starke LIEBE zueinander empfindet die voraussetzungen für eine ehe, für eine eingetragene lebenspartnerschaft bzw. für eine familie (natürlich mit sexualität) bildet.
Sexualität, egal ob homosexualität oder heterosexualität, kann man (falls man es sich leisten kann) de facto an jeder ecke oder bordell auch kaufen --- liebe wie auch gesundheit kann man nicht
kaufen ... deshalb muss man es unter einen besonderen
schutz stellen ...das gilt also auch für die eingetragene lebenspartnerschaft ... alles andere wäre m.e. diskriminierung ... cui bono =?
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