Recht: 

Die Ausübung der Prostitution als solche ist in Deutschland nicht strafbar, unterliegt aber in einzelnen Erscheinungsformen bestimmten (teilweise auch strafbewehrten) Verboten. In Gemeinden bis 50 000 Einwohner kann durch Rechtsverordnung der Landesregierung die Prostitution ganz, in Gemeinden über 20 000 Einwohnern für einzelne Bezirke verboten werden. Prostitution ist außerdem verboten, wenn das öffentliche Sichanbieten geeignet ist, einzelne Personen oder die Allgemeinheit zu belästigen (§119 OwiG); strafbar ist die die Jugend gefährdende Prostitution, z.B. in der Nähe von Schulen (§184 b StGB). Nach §180a StGB wird wegen Förderung der Prostitution mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe belegt, wer z.B. gewerbsmäßig einen Betrieb unterhält oder leitet, in dem Personen der Prostitution nachgehen und in dem diese in persönlicher oder wirtschaftlicher Abhängigkeit gehalten werden. (Kuppelei, Zuhlterei)

(c) Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus AG, 1999

 

loyal

1)gesetzestreu, regierungstreu; 2)ehrlich, redlich, vertragstreu.

illoyal

den Staat, eine Instanz nicht respektierend; vertragsbrüchig, gegen Treu und Glauben

(c) Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus AG, 1999

 

 

... homosexualität wird  wie die heterosexualität nicht automatisch zu einer  prostitution geschweige einer  verwerflichkeit   ...  loyalität verlangt auch ehrlichkeit ---  jemandem eine ehrlichkeit vorzuwerfen wäre gegen treu und glauben und somit illoyal  ... 

2004 --- damalige meinungen von personen des öffentlichen lebens zum outing Herr Westerwelle ...    

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13.12.2013

Text des Titels »Je weniger Aberglaube, desto weniger Fanatismus, und je weniger Fanatismus, desto weniger Unheil.« Voltaire